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Selbstauskunft Leasing
Im Rahmen der Bonitätsprüfung verlangt der Leasinggeber vom Leasingnehmer noch vor Abschluss des Leasingvertrags in aller Regel eine Selbstauskunft. Die Angaben helfen der Leasinggesellschaft einzuschätzen, ob es deine finanzielle Situation erlaubt, die monatlichen Raten auch über die gesamte Leasinglaufzeit hinweg zu zahlen.
Welche Informationen gehören in eine Leasing Selbstauskunft?
In der Leasing Selbstauskunft fragt der Leasinggeber verschiedene relevante Informationen ab, anhand derer er die finanzielle Lage des Leasingnehmers besser einschätzen kann. Sowohl bei Privat- als auch bei Gewerbeleasing ist das Ausfüllen eines Selbstauskunft-Formulars erforderlich. Du erhältst dieses direkt vom Leasinganbieter.
Diese Informationen beinhaltet eine Selbstauskunft für Leasing in der Regel:
Daten zur Person (Name, Staatsangehörigkeit, Familienstand, ...)
Kontodaten
Adresse
Selbstauskunft Leasing: erforderliche Daten von Privatkunden
Wenn du ein Fahrzeug privat leasen möchtest, werden im Allgemeinen zusätzlich zu den oben genannten Daten auch diese Informationen / Unterlagen verlangt:
Angaben zum Beruf (Arbeitgeber, Arbeitsvertrag befristet / unbefristet, ...)
Angaben zu Finanzen (Nettoeinkommen, Miete, Unterhaltszahlungen, ...)
Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Kopie Ausweis / Reisepass (plus Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung bei ausländischen Leasingnehmern)
Selbstauskunft Leasing: erforderliche Daten von Gewerbekunden
Wer ein Auto gewerblich leasen möchte, wird in aller Regel dazu aufgefordert, zusätzlich zu den oben genannten Daten auch diese Informationen / Unterlagen einzureichen:
Daten zum Unternehmen (Adresse, Jahresumsatz, Branche, Unternehmensform, ...)
Gewinnermittlung / BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
bei Freiberuflern und Einzelunternehmern: Bescheid des Steuerberaters über Art der Tätigkeit und Eintragung in Kammer / Berufsregister
Kopie Ausweis / Reisepass des Geschäftsführers (plus Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung bei ausländischen Leasingnehmern)
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.