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Leasinggeber

Ein Leasinggeber ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Fahrzeug an einen Leasingnehmer vermietet. Dafür zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Der Leasinggeber bleibt dabei Eigentümer des Fahrzeuges, während der Leasingnehmer zum Besitzer und Halter wird.

Gut zu wissen

Das Fahrzeug wird zwar in der Regel über einen Händler abgewickelt und ausgeliefert, dieser ist jedoch nicht der Leasinggeber.

Es gibt zwei Arten von Leasinggebern:

  • Herstellerabhängige Gesellschaften

  • Herstellerunabhängige Gesellschaften

Herstellerabhängige Leasinggeber sind meistens Banken, die dem Hersteller des Fahrzeugs angehören, zum Beispiel die BMW Bank oder Volkswagen Financial Services. Sie bieten Leasingverträge für Fahrzeuge ihres eigenen Herstellers bzw. die zur Gruppe gehörenden Hersteller an.

Herstellerunabhängige Leasinggeber hingegen sind Unternehmen, die keine Verbindung zu einem bestimmten Hersteller haben und daher eine größere Auswahl an Fahrzeugen anbieten können, z. B. LeasePlan.

Der Leasinggeber ist und bleibt der Eigentümer des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit. Dies ist nicht zu wechseln mit dem Besitzer. Das ist nämlich der Leasingnehmer

Im Grunde kann der Leasinggeber seine eigenen Rechte und Pflichten im Vertragswerk festlegen. Dies betrifft zum Beispiel die erforderlichen Versicherungen oder auch die Werkstattbeschränkung.

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