Das Fahrzeug wird zwar in der Regel über einen Händler abgewickelt und ausgeliefert, dieser ist jedoch nicht der Leasinggeber.
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Leasinggeber
Ein Leasinggeber ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Fahrzeug an einen Leasingnehmer vermietet. Dafür zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Der Leasinggeber bleibt dabei Eigentümer des Fahrzeuges, während der Leasingnehmer zum Besitzer und Halter wird.
Gut zu wissen
Es gibt zwei Arten von Leasinggebern:
Herstellerabhängige Gesellschaften
Herstellerunabhängige Gesellschaften
Herstellerabhängige Leasinggeber sind meistens Banken, die dem Hersteller des Fahrzeugs angehören, zum Beispiel die BMW Bank oder Volkswagen Financial Services. Sie bieten Leasingverträge für Fahrzeuge ihres eigenen Herstellers bzw. die zur Gruppe gehörenden Hersteller an.
Herstellerunabhängige Leasinggeber hingegen sind Unternehmen, die keine Verbindung zu einem bestimmten Hersteller haben und daher eine größere Auswahl an Fahrzeugen anbieten können, z. B. LeasePlan.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.