Es ist wichtig zu beachten, dass es spezielle Leasingangebote für private und gewerbliche Leasingnehmer gibt und dass die Bedingungen für jede Art von Leasing unterschiedlich sein können.
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Leasingnehmer
Ein Leasingnehmer ist eine Person oder ein Unternehmen, das von einem Leasinggeber ein Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nutzen möchte. Im Gegenzug dafür zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Der Leasingnehmer ist während der Laufzeit des Leasingvertrags der Besitzer und Nutzer des Fahrzeugs, hat aber kein Eigentumsrecht an ihm.
Am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags muss der Leasingnehmer das Fahrzeug entweder an den Leasinggeber zurückgeben oder, sofern vorher im Vertrag als Option angeboten, eine Kaufoption ausüben, um Eigentümer des Fahrzeugs zu werden.
Es wird allgemein unterschieden zwischen privaten und gewerblichen Leasingnehmern.
Private Leasingnehmer sind Einzelpersonen, die ein Fahrzeug für den privaten Gebrauch leasen. In der Regel werden von privaten Leasingnehmern gewisse Voraussetzungen erwartet, wie zum Beispiel eine gute Bonität und ein festes Einkommen. Angebote für private Leasingnehmer findest du hier.
Gewerbliche Leasingnehmer sind Unternehmen, die ein Fahrzeug für geschäftliche Zwecke leasen. Auch sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine gute Bonität und eine positive Geschäftslage. Sie haben in der Regel auch die Möglichkeit, die Leasingrate als Betriebskosten in ihren Steuerabrechnungen geltend zu machen, was die effektiven Kosten des Fahrzeuges reduziert. Für gewerbliche Angebote geht es hier entlang.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
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Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.