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Leasingnehmer

Ein Leasingnehmer ist eine Person oder ein Unternehmen, das von einem Leasinggeber ein Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nutzen möchte. Im Gegenzug dafür zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Der Leasingnehmer ist während der Laufzeit des Leasingvertrags der Besitzer und Nutzer des Fahrzeugs, hat aber kein Eigentumsrecht an ihm.

Am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags muss der Leasingnehmer das Fahrzeug entweder an den Leasinggeber zurückgeben oder, sofern vorher im Vertrag als Option angeboten, eine Kaufoption ausüben, um Eigentümer des Fahrzeugs zu werden.

Es wird allgemein unterschieden zwischen privaten und gewerblichen Leasingnehmern.

  • Private Leasingnehmer sind Einzelpersonen, die ein Fahrzeug für den privaten Gebrauch leasen. In der Regel werden von privaten Leasingnehmern gewisse Voraussetzungen erwartet, wie zum Beispiel eine gute Bonität und ein festes Einkommen. Angebote für private Leasingnehmer findest du hier.

  • Gewerbliche Leasingnehmer sind Unternehmen, die ein Fahrzeug für geschäftliche Zwecke leasen. Auch sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine gute Bonität und eine positive Geschäftslage. Sie haben in der Regel auch die Möglichkeit, die Leasingrate als Betriebskosten in ihren Steuerabrechnungen geltend zu machen, was die effektiven Kosten des Fahrzeuges reduziert. Für gewerbliche Angebote geht es hier entlang.

Es ist wichtig zu beachten, dass es spezielle Leasingangebote für private und gewerbliche Leasingnehmer gibt und dass die Bedingungen für jede Art von Leasing unterschiedlich sein können.

Während der Leasinggeber zwar der Eigentümer während der Vertragslaufzeit bleibt, wird der Leasingnehmer zum Besitzer und Halter.

Ja, in der Regel gibt es für Gewerbliche Leasingnehmer bessere Konditionen und die Kosten können als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Nichtsdestotrotz gibt es auch für private Leasingnehmer regelmäßig attraktive Angebote

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