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Anschluss­finanzierung nach Leasing

Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man die Möglichkeit für den Leasingnehmer, den Restwert des Leasingfahrzeugs nach Ablauf der Leasinglaufzeit in monatlichen Raten abzuzahlen. Mit der letzten Rate der Anschlussfinanzierung geht der Wagen in den Besitz des (dann ehemaligen) Leasingnehmers über.

Gut zu wissen:

Du als Leasingnehmer hast keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Anschlussfinanzierung, es sei denn, sie ist zum Beispiel im Rahmen eines Leasings mit Kaufoption vertraglich geregelt. Ist das nicht der Fall, muss der Leasinggeber zustimmen.

Anschlussfinanzierung: frühzeitig mit dem Leasinggeber sprechen

Wer mit dem Gedanken einer Anschlussfinanzierung nach dem Leasing spielt, sollte rechtzeitig vor Vertragsende beim Leasinggeber anfragen, ob diese Option besteht. Alternativ kannst du natürlich auch die komplette Summe des Restwerts auf einmal zahlen, auch hier ist das Einverständnis des Leasinggebers vonnöten.

Ob sich das Modell der Anschlussfinanzierung beim Leasing für dich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Möchtest du das Fahrzeug auch nach dem Ende der Leasinglaufzeit fahren? Passen die monatlichen Raten zur Tilgung des Restwerts in dein Budget? Ein Vorteil der Anschlussfinanzierung ist jedoch beispielsweise, dass du die Höhe der Raten - bis zu einem gewissen Grad - deiner individuellen finanziellen Situation anpassen kannst.

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