Du als Leasingnehmer hast keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Anschlussfinanzierung, es sei denn, sie ist zum Beispiel im Rahmen eines Leasings mit Kaufoption vertraglich geregelt. Ist das nicht der Fall, muss der Leasinggeber zustimmen.
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Anschlussfinanzierung nach Leasing
Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man die Möglichkeit für den Leasingnehmer, den Restwert des Leasingfahrzeugs nach Ablauf der Leasinglaufzeit in monatlichen Raten abzuzahlen. Mit der letzten Rate der Anschlussfinanzierung geht der Wagen in den Besitz des (dann ehemaligen) Leasingnehmers über.
Gut zu wissen:
Anschlussfinanzierung: frühzeitig mit dem Leasinggeber sprechen
Wer mit dem Gedanken einer Anschlussfinanzierung nach dem Leasing spielt, sollte rechtzeitig vor Vertragsende beim Leasinggeber anfragen, ob diese Option besteht. Alternativ kannst du natürlich auch die komplette Summe des Restwerts auf einmal zahlen, auch hier ist das Einverständnis des Leasinggebers vonnöten.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
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Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.