Der Leasingnehmer wird nach Ablauf der Leasinglaufzeit nur zum Eigentümer, wenn er die fällige Restsumme auf einmal aufbringen kann. Muss er jedoch einen Kredit für den Kauf aufnehmen, ist wiederum der Kreditgeber bis zur vollständigen Begleichung der Schulden Eigentümer.
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Leasing mit Kaufoption
Beim Leasing mit Kaufoption zahlt der Leasingnehmer wie bei jedem anderen Leasingvertrag eine monatliche Rate. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann er sich entscheiden, das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben oder es zu erwerben. Die Kaufoption muss vor Vertragsabschluss schriftlich als sogenanntes Ankaufsrecht im Vertrag festgehalten werden.
Besonderheit beim Leasing mit Kaufoption: Vertragspartner ändert sich
Schließt du einen Leasingvertrag mit Kaufoption ab, ändert sich im Laufe der Zeit dein Vertragspartner. Zu Beginn, das heißt für die vertraglich festgelegte Leasinglaufzeit, ist das Leasingunternehmen bzw. der Leasinggeber dein Vertragspartner. Wie bei jedem Leasingvertrag bleibt dieser auch zunächst Eigentümer des Fahrzeugs.
Solltest du dich dazu entschließen, den Wagen nach Ablauf der Leasinglaufzeit zu kaufen, wird dein Vertragspartner der Fahrzeughändler. Du wirst im Zuge dessen zum Eigentümer. In diesem Falle müsstest du also zwei Verträge mit jeweils unterschiedlichen Vertragspartnern unterzeichnen.
Achtung:
Kilometerleasing mit Kaufoption
Beim Kilometerleasing mit Kaufoption einigen sich beide Vertragsparteien zusätzlich zur Laufleistung und Vertragslaufzeit auf einen Kaufpreis im Anschluss an die Leasinglaufzeit. Die Summe des Kaufpreises richtet sich nach dem prognostizierten Restwert des Wagens. Du entscheidest, ob du von der Kaufoption Gebrauch machst oder das Fahrzeug zurückgibst. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn du zum Zeitpunkt der Rückgabe feststellst, dass der zu zahlende Restwert zu hoch angesetzt wurde.
Restwertleasing mit Kaufoption
Ein Restwertleasing-Vertrag mit Kaufoption ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn du bereits im Vorhinein weißt, dass du das Fahrzeug auch wirklich kaufen möchtest. Die Kaufoption könnte sich in diesem Falle lohnen, nämlich dann, wenn der zuvor festgelegte Restwert dem tatsächlichen Marktwert entspricht.
Beachte jedoch, dass das Risiko dennoch bei dir als Leasingnehmer liegt. Im Zweifel zahlst du die Differenz zwischen dem - oft unrealistisch hoch geschätzten - Restwert und dem dann aktuellen Zeitwert deines Wagens, solltest du dich doch gegen einen Kauf entscheiden.
Wer das Fahrzeug jedoch im Anschluss erwerben möchte, für den könnte sich die Kaufoption lohnen, nämlich dann, wenn der zuvor festgelegte Restwert dem tatsächlichen Marktwert entspricht.
Wichtig:
Prüfe die Vertragsbedingungen genau, bevor du einen Vertrag für Leasing mit Kaufoption abschließt: Achte unbedingt darauf, dass es sich nicht um ein undurchsichtig beschriebenes Andienungsrecht handelt, denn dabei kann dich der Leasinggeber zum Kauf verpflichten. Du als Leasingnehmer hast dann jedoch weder ein Kaufrecht noch ein Recht darauf, den Kauf abzulehnen.
Vor- und Nachteile von Leasing mit Kaufoption
Ob sich ein Leasingvertrag mit anschließender Kaufoption für dich lohnt oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Entscheidung hängt immer von verschiedenen Faktoren wie der Art des Leasingvertrags (Restwertleasing oder Kilometerleasing), deiner finanziellen Situation oder deinen Bedürfnissen ab.
Die folgende Übersicht hilft dir bei deiner Entscheidung:
Vorteile Leasing mit Kaufoption | Nachteile Leasing mit Kaufoption |
lediglich Option zum Kauf, keine Verpflichtung (Entscheidung also später möglich) | Restwert entspricht evtl. nicht dem tatsächlichen Marktwert |
Kaufsumme nicht auf einmal fällig | Gefahr eines getarnten Andienungsrechts |
Raten oft niedriger als Kreditraten bei Kauf | Gefahr hoher Nachzahlungen beim Restwertleasing im Falle von Nicht-Kauf |
Leasingnehmer zahlen lediglich für die Nutzung und den Wertverlust während der Leasinglaufzeit | im Rahmen von Restwertleasing nur bei ernster Kaufabsicht sinnvoll |
v.a. beim Restwertleasing interessant | evtl. bei Nicht-Ausübung der Kaufoption fällige Sonderzahlung |
beim Kauf aus emotionalen Gründen auch beim Kilometerleasing hilfreich |
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
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Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.