Teil- vs. Vollkaskoversicherung: Das spricht für eine Vollkasko beim Leasing
Zunächst einmal gilt es, zwischen Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung zu unterscheiden. Beide Kfz-Versicherungen verschaffen dir als Leasingnehmer auf unterschiedliche Weise Sicherheit und Versicherungsschutz. So musst du dir weniger Sorgen um teure Reparaturen machen und kannst das angenehme Fahrgefühl genießen.
Das übernimmt die Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko übernimmt, anders als die Vollkasko, beim Leasing nicht alle Schadensfälle: Die Kosten für Schäden, die durch äußere Umwelteinwirkungen entstehen, sind aber in der Kfz-Versicherung inkludiert. Das bedeutet, die Versicherung zahlt für die Reparatur, wenn dein PKW durch folgende Ereignisse beschädigt wird:
Sturm
Überschwemmungen
Brände
Hagel
andere Naturgewalten
Ein Diebstahl des Fahrzeugs, aber auch von einzelnen Fahrzeugteilen wie dem Navigationsgerät und dadurch entstandene Schäden wie eine eingeschlagene Fensterscheibe, deckt die Versicherung ebenfalls ab und bietet dir vollen Versicherungsschutz. Normalerweise kommt die Teilkaskoversicherung auch bei Schäden durch ein Tier für die entstehenden Kosten auf.
Hinweis:
Das gilt auch, wenn ein kleineres Tier essenzielle Teile annagt – auch dann greift die Versicherung.
Insbesondere wenn es um Unfälle mit Wild geht, solltest du aber genau auf die spezifischen Vertragsbedingungen der Versicherung achten: Manche Verträge sind so aufgesetzt, dass sie lediglich die Kosten bei Kollisionen mit bestimmten Wildarten erstatten. Generell ist also immer ein gründlicher Vergleich zwischen den Tarifen und Anbietern der Teil- und Vollkaskoversicherung sinnvoll, damit keine bösen Überraschungen auf dich zukommen.
Hierum kümmert sich die Vollkaskoversicherung beim Leasing
Eine Vollkasko kann mehr: Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Kostenpunkte, die auch die Teilkaskoversicherung übernimmt. Darüber hinaus bist du mit der Kfz-Versicherung noch zusätzlich bei Vandalismus und Unfällen versichert, die du selbst verschuldet hast. Sogar um Schäden, die Unversicherte oder involvierte Dritte verursachen, kümmert sich die Vollkasko beim Leasing. Bei Problemen mit deinen Autoreifen darfst du allerdings keine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen.
Unsere Empfehlung:
Die Vollkaskoversicherung eignet sich wegen ihres umfangreichen Versicherungsschutzes vor allem für Fahranfänger:innen und Leasingnehmer:innen. Sicher dich also bestmöglich ab!
Welche Kfz-Versicherung macht beim Leasing Sinn?
Nahezu jeder Leasingvertrag geht mit einer Vollkaskoversicherung einher, die das Fahrzeug über die gesamte Laufzeit schützt. Innerhalb dieses Zeitraums bist du allein für die Beschaffenheit des geleasten PKWs verantwortlich. Der Grund dafür ist, dass der PKW nicht dir gehört, sondern der Leasinggesellschaft, du aber ein Nutzungsrecht genießt. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, ein großer Schaden entstehen oder das Leasingfahrzeug gestohlen werden, bist du haftbar.
Eine zusätzliche Vollkaskoversicherung ist für beide Seiten also sinnvoll. In der Regel verlangen die Leasinggeber sogar eine. Aber selbst bei Leasinggebern, die nicht auf eine Vollkasko beim Leasing bestehen, benötigst du mindestens eine Teilkaskoversicherung.
Achtung:
Häufig ist eine Versicherung bereits im Leasingvertrag enthalten. Nimm die Vertragskonditionen genau unter die Lupe, damit du später keine bösen Überraschungen erlebst, sollte es zu einem Schaden oder einem Diebstahl kommen. Vergleiche die im Vertrag ggf. enthaltene Versicherung mit anderen Versicherungsmöglichkeiten. Auf diese Weise findest du ein Angebot, das zu deinen Bedürfnissen und Umständen passt.
GAP-Deckung: Mit der richtigen Kaskoversicherung Lücken beim Leasingfahrzeug schließen
Jede Kasko-Versicherung kann eine GAP-Deckung beinhalten. Übersetzt bedeutet „Gap“ im Deutschen „Lücke“. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung spezifisch für Leasing-Fahrzeuge. Liegt ein Totalschaden vor oder wird das Leasing-Fahrzeug gestohlen, zahlt die Kaskoversicherung lediglich den Fahrzeugwert am Tag des Eintritts des Schadens. Das bedeutet, wenn die Summe der noch offenen Leasingraten höher ist als dieser geschätzte Wert, entsteht eine Differenz oder einen „Lücke“, für die die Leasingnehmer selbst aufkommen müssen. Hast du dich aber für einen GAP-Deckung entschieden, ist auch dieser Betrag abgedeckt.