Das Gegenteil von Leasing Loyalisierung ist die sogenannte Eroberungsprämie. Hier erhalten Leasingnehmer Rabatte, wenn sie sich für eine andere Marke entscheiden.
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Loyalisierung
Bei der Loyalisierung bekommt der Leasingnehmer einen Nachlass auf ein Leasingangebot, insofern er bereits ein Modell desselben Herstellers oder Markenverbandes besitzt. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
In diesen Fällen ist eine Loyalisierung möglich:
auslaufender Leasingvertrag
Besitz eines in bar erworbenen Fahrzeugs des Herstellers bzw.
auslaufender Finanzierungsvertrag
Warum bieten Hersteller beim Leasing Loyalisierungsprämien an?
Ziel der Prämie ist es, Kunden an eine bestimmte Marke zu binden. Dies ist ein wirksames Mittel, um den eigenen Neuwagenabsatz parallel zur Neukundenwerbung zu steigern. Oftmals sind Leasingnehmer bei der Fahrzeugwahl flexibel, um ein gutes Leasingangebot zu finden. Einem Markenwechsel stehen sie positiv gegenüber, um den besten Deal abzuschließen - das soll die Loyalitätsprämie verhindern.
Gut zu wissen:
Warum lohnt sich das Leasing mit Loyalisierung?
Da die monatlichen Leasingraten sich am Restwert eines Leasingfahrzeugs nach Vertragsende orientieren, senken Prämien und Rabatte diese spürbar. Der Effekt ist der gleiche wie bei einer Sonderzahlung: Die Differenz zum Restwert verringert sich. Erhältst du beispielsweise eine Loyalitätsprämie in Höhe von 3.000 Euro bei einer Leasinglaufzeit von 12 Monaten, sinkt die Gesamtsumme und damit die Ratenhöhe merklich.
Welche Bedingungen gelten bei Loyalisierung?
Für die Loyalisierung muss das Altfahrzeug vom selben Hersteller wie das neue Leasingfahrzeug stammen, doch damit nicht genug. Häufig ist eine bestimmte Mindestdauer (meist 4 oder 6 Monate) festgelegt, für die das Auto auf den Leasingnehmer zugelassen sein muss. Die Erfüllung dieser Konditionen ist beim Leasinggeber nachzuweisen.
Nachweis bei Gewerbekunden: Gewerbenachweis, Auszug aus dem Handelsregister, Kopie des Fahrzeugscheins
Nachweis bei Privatkunden: Dokument zur Identitätsbescheinigung (Personalausweis, Reisepass), Kopie des Fahrzeugscheins
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.