Der Leasinggeber ist nicht verpflichtet, einem Anschluss-Leasingvertrag zuzustimmen. Erkundige dich also frühzeitig über bestehende Optionen, wenn du dein Leasingauto auch über die vereinbarte Leasinglaufzeit hinaus fahren möchtest.
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Anschluss Leasingvertrag
Ein Anschluss Leasingvertrag - seltener Verlängerungs-Leasingvertrag - kommt zum Einsatz, wenn der Leasingnehmer sein Fahrzeug auch nach Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit weiterfahren möchte. Um einen solchen abzuschließen, musst du vor Ende der regulären Laufzeit einen Antrag beim Leasinggeber stellen.
Gut zu wissen:
Die sogenannte stillschweigende Leasingverlängerung tritt in der Regel nur dann in Kraft, wenn du bereits ein Folgefahrzeug beim selben Leasinggeber bestellt hast, dieses aber noch nicht geliefert wurde.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
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Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€.