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Anschluss Leasingvertrag

Ein Anschluss Leasingvertrag - seltener Verlängerungs-Leasingvertrag - kommt zum Einsatz, wenn der Leasingnehmer sein Fahrzeug auch nach Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit weiterfahren möchte. Um einen solchen abzuschließen, musst du vor Ende der regulären Laufzeit einen Antrag beim Leasinggeber stellen.

Gut zu wissen:

Der Leasinggeber ist nicht verpflichtet, einem Anschluss-Leasingvertrag zuzustimmen. Erkundige dich also frühzeitig über bestehende Optionen, wenn du dein Leasingauto auch über die vereinbarte Leasinglaufzeit hinaus fahren möchtest.

Die sogenannte stillschweigende Leasingverlängerung tritt in der Regel nur dann in Kraft, wenn du bereits ein Folgefahrzeug beim selben Leasinggeber bestellt hast, dieses aber noch nicht geliefert wurde.

In der Regel sind die monatlichen Leasingraten für einen Anschluss Leasingvertrag deutlich günstiger als zuvor. Der Grund: Die Höhe der Raten wird auf Grundlage des Fahrzeugrestwerts neu berechnet. Diese Möglichkeit ist eine echte Alternative für alle Leasingnehmer, die ihr Fahrzeug nicht zum Restwert erwerben, aber weiterfahren möchten.

Nein, möchtest du als Leasingnehmer deinen Vertrag verlängern, musst du den Leasinggeber davon in Kenntnis setzen und abfragen, ob diese Option überhaupt besteht. Ist dies der Fall, erhältst du ein Angebot. Lehnt der Leasinggeber deinen Antrag auf einen Anschluss Leasingvertrag ab, gibst du das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zurück.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.