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Anschluss Leasingvertrag

Ein Anschluss Leasingvertrag - seltener Verlängerungs-Leasingvertrag - kommt zum Einsatz, wenn der Leasingnehmer sein Fahrzeug auch nach Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit weiterfahren möchte. Um einen solchen abzuschließen, musst du vor Ende der regulären Laufzeit einen Antrag beim Leasinggeber stellen.

Gut zu wissen:

Der Leasinggeber ist nicht verpflichtet, einem Anschluss-Leasingvertrag zuzustimmen. Erkundige dich also frühzeitig über bestehende Optionen, wenn du dein Leasingauto auch über die vereinbarte Leasinglaufzeit hinaus fahren möchtest.

Die sogenannte stillschweigende Leasingverlängerung tritt in der Regel nur dann in Kraft, wenn du bereits ein Folgefahrzeug beim selben Leasinggeber bestellt hast, dieses aber noch nicht geliefert wurde.

In der Regel sind die monatlichen Leasingraten für einen Anschluss Leasingvertrag deutlich günstiger als zuvor. Der Grund: Die Höhe der Raten wird auf Grundlage des Fahrzeugrestwerts neu berechnet. Diese Möglichkeit ist eine echte Alternative für alle Leasingnehmer, die ihr Fahrzeug nicht zum Restwert erwerben, aber weiterfahren möchten.

Nein, möchtest du als Leasingnehmer deinen Vertrag verlängern, musst du den Leasinggeber davon in Kenntnis setzen und abfragen, ob diese Option überhaupt besteht. Ist dies der Fall, erhältst du ein Angebot. Lehnt der Leasinggeber deinen Antrag auf einen Anschluss Leasingvertrag ab, gibst du das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zurück.

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