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Abnahmebestätigung Leasing

Die Abnahmebestätigung markiert den Beginn der Leasingvertragslaufzeit. Sobald der Leasingnehmer das Fahrzeug geliefert bekommt, muss er es auf Vollständigkeit, Mängel und Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag hin überprüfen. Mit Unterzeichnung der Abnahmebestätigung bescheinigt er sowohl dem Leasinggeber als auch dem Lieferanten die vollständige und einwandfreie Lieferung. 

Gut zu wissen:

Häufig werden die Begriffe Übernahmebestätigung oder Abnahmeerklärung als Synonyme für die Abnahmebestätigung genutzt. Die Bezeichnungen sind jedoch nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Übergabeprotokoll. Hiermit ist in der Regel das Dokument gemeint, welches bei der Leasingrückgabe erstellt wird und Informationen über die Vollständigkeit des Zubehörs u.ä. beinhaltet (auch: Fahrzeugübergabeprotokoll).

Erste Leasingrate erst nach der Abnahmebestätigung fällig

Die Laufzeit des Leasingvertrags beginnt mit der Unterzeichnung der Abnahmebestätigung. Erst ab diesem Zeitpunkt zahlst du als Leasingnehmer die monatlichen Leasingraten und der Leasingvertrag entfaltet seine volle Wirkung.

Mit der Abnahmebestätigung bescheinigt der Leasingnehmer dem Leasinggeber und dem Lieferanten, dass er sein Fahrzeug vollständig, mängelfrei und in Übereinstimmung mit allen vertraglich festgelegten Bedingungen erhalten hat.

Erst mit Unterzeichnung der Abnahmebestätigung beginnt die Laufzeit des Leasingvertrags. Das bedeutet, dass die erste Leasingrate auch erst ab diesem Zeitpunkt fällig ist.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.