Häufig werden die Begriffe Übernahmebestätigung oder Abnahmeerklärung als Synonyme für die Abnahmebestätigung genutzt. Die Bezeichnungen sind jedoch nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Übergabeprotokoll. Hiermit ist in der Regel das Dokument gemeint, welches bei der Leasingrückgabe erstellt wird und Informationen über die Vollständigkeit des Zubehörs u.ä. beinhaltet (auch: Fahrzeugübergabeprotokoll).
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Abnahmebestätigung Leasing
Die Abnahmebestätigung markiert den Beginn der Leasingvertragslaufzeit. Sobald der Leasingnehmer das Fahrzeug geliefert bekommt, muss er es auf Vollständigkeit, Mängel und Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag hin überprüfen. Mit Unterzeichnung der Abnahmebestätigung bescheinigt er sowohl dem Leasinggeber als auch dem Lieferanten die vollständige und einwandfreie Lieferung.
Gut zu wissen:
Erste Leasingrate erst nach der Abnahmebestätigung fällig
Die Laufzeit des Leasingvertrags beginnt mit der Unterzeichnung der Abnahmebestätigung. Erst ab diesem Zeitpunkt zahlst du als Leasingnehmer die monatlichen Leasingraten und der Leasingvertrag entfaltet seine volle Wirkung.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.