Was ist die Vorsteuer und was bedeutet vorsteuerabzugsberechtigt?

Als Vorsteuer bezeichnet man zunächst einmal die Umsatzsteuer beziehungsweise die Mehrwertsteuer, die für Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen fällig wird. Das Finanzamt erstattet die Vorsteuer zurück, indem es diese mit der beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen fällig werdenden Umsatzsteuer verrechnet.

Für das Abführen der Vorsteuer gelten dieselben Regeln wie für das Abführen der Umsatzsteuer. Das bedeutet, jedes Unternehmen - es gelten bestimmte Ausnahmeregelungen, beispielsweise hinsichtlich des Jahresumsatzes - ist umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt.

Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?

Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf also die Umsatzsteuer, die er für den Kauf von Produkten beziehungsweise die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zahlt, mit der Umsatzsteuer verrechnen, die er von der eigenen Kundschaft erhält. Diese Regelung beinhaltet jedoch auch eine Beschränkung, denn: Vorsteuerabzugsberechtigt ist demnach nur, wer auch umsatzsteuerpflichtig ist.

Das bedeutet, Privatpersonen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Gleiches gilt auch für bestimmte Gruppen von Unternehmern. Wer etwa ein Kleinunternehmen mit einem Umsatz von höchstens 17.500 € jährlich besitzt, ist nicht umsatzsteuerpflichtig und damit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Auch Ärzte oder Personen, die ausschließlich Umsätze aus Vermietungen erwirtschaften, dürfen keine Vorsteuer abziehen.

Bedenke:

Kleinunternehmen dürfen sich in der Regel aussuchen, ob sie auf ihre Produkte und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer erheben. Entscheiden sie sich dafür, sind sie also trotz der Umsatzgrenze und des Kleinunternehmerstatus eben doch wieder vorsteuerabzugsberechtigt.

Vorsteuerabzug Leasing PKW - Das musst du beachten

Wer ein Fahrzeug leasen möchte, muss steuerlich gesehen - vor allem im gewerblichen Kontext - einiges beachten. Wer das Leasingfahrzeug etwa auch privat nutzt, müsste alle dafür anfallenden Zahlungen nach dem Verhältnis von betrieblicher zu privater Nutzung aufteilen. Der Grund: Lediglich der auf die betriebliche Nutzung zurückzuführende Anteil wäre vorsteuerabzugsberechtigt. Dieses Vorgehen würde einen großen Aufwand bedeuten. Daher hat sich das Finanzamt dazu entschieden, den vollen Vorsteuerabzug wie bei einem reinen Betriebs-PKW zuzulassen.

In der Praxis bedeutet das, du kannst aus verschiedenen anfallenden und laufenden Kosten mit Umsatzsteuer für dein Leasingfahrzeug 100 % Vorsteuer abziehen. Dazu gehören:

  • Leasingraten

  • Sonderzahlungen

  • Wartung und Inspektionen

  • Reparaturen

  • Tank-/ Ladekosten

Wichtig:

Wer bei einem beruflich und privat genutzten PKW den vollen Vorsteuerabzug gelten machen möchte, muss zum Ausgleich 19 % Umsatzsteuer auf die private Nutzung zahlen. Jedoch nur auf 80 Prozent des Bruttolistenpreises, denn hier kommt die sogenannte 80/20-Regel zum Tragen.

Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen - Zahlungsbeleg zwingend

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von 2015 legte fest, dass ein Leasingvertrag allein nicht die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt. Zusätzlich zum Vertrag benötigst du eine ordnungsgemäße Rechnung. Doch was versteht man darunter? Wichtig ist, dass das Dokument Daten zur Abrechnung einer Lieferung oder sonstigen Leistung enthält. Wie die offizielle Bezeichnung dieser Urkunde letztendlich lautet, ist nicht entscheidend.

Das sind die Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs:

  • Leasingvertrag mit allen für eine Rechnung geforderten Elementen

  • Zahlungsbeleg der im Vertrag vereinbarten Leasingraten

Wird eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.