Bekomme ich meine Prämie trotzdem noch?

Wer bereits eine Zusage für die BAFA-Prämie erhalten hat, kann aufatmen: Diese Förderungen sind vom Förderstopp nicht betroffen.
Die Anträge, die vor dem 18. Dezember 2023 um 00:00 Uhr eingegangen sind, sollen in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – insofern alle Voraussetzungen zur Förderung zutreffen – bewilligt werden.

Wer sein E-Auto jedoch bereits bestellt hat, es aber vor dem 17.12.23 nicht zulassen konnte, geht leider leer aus und bekommt keine Förderung.
Die Förderzusage wird nämlich erst bei der Zulassung eines Fahrzeugs möglich, nicht aber beim Kauf.

Hinweis:

Einige Hersteller haben bereits angekündigt, den Umweltbonus freiwillig für eine gewisse Zeit zu übernehmen. Informiere dich auf den jeweiligen Herstellerseiten, welche Bedingungen und Fristen hierfür gelten. Eventuell hast du Glück und bekommst so doch noch den eingeplanten Zuschuss!

Viele Autohersteller haben kurzfristig eigene Programme eingeführt

Hier ist eine Zusammenfassung:

  • Skoda
    Bis zum 15. Dezember 2023 erhalten bestellte E-Autos von Skoda weiterhin die volle geplante Förderung. Wenn ein Auto bis zum 10. Januar 2024 bestätigt und bis Ende des Jahres zugelassen wird, gelten die vor kurzem gültigen Beträge. Für Enyaq-Modelle, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ab dem 11. Januar 2024 geliefert werden, zahlt Skoda den reduzierten BAFA-Fördersatz ab dem 1. Januar 2024.

  • Seat/Cupra
    Seat Deutschland übernimmt den staatlichen Anteil der entfallenen E-Auto-Förderung für bis zum 18. Dezember 2023 bestellte Cupra Born-Modelle, die bis Ende des ersten Quartals 2024 zugelassen werden. Die genaue Summe hängt vom Zeitpunkt der Erstzulassung ab, mit bis zu 6.750 Euro bis zum 31. Dezember 2023 und danach nur noch 4.500 Euro.

  • Audi
    Audi übernimmt für alle förderfähigen E-Modelle den Bundesanteil neben dem Herstelleranteil, wenn sie bis zum 16. Dezember 2023 bestellt und bis Ende 2024 zugelassen werden. Die Förderung beträgt maximal 4.500 Euro aufgrund des Netto-Listenpreises über 40.000 Euro.

  • Hyundai
    Hyundai übernimmt den staatlichen und Herstelleranteil für Ioniq 5, Ioniq 6 und Kona Elektro, die bis Ende 2023 zugelassen werden. Die Förderung beträgt bis zu 6.750 Euro. Bei Zulassung bis spätestens 31. März 2024 gilt der ursprünglich geplante reduzierte Anteil, vorausgesetzt, das Auto wurde bis zum 16. Dezember 2023 bestellt.

  • Kia
    Kia übernimmt den staatlichen Anteil des BAFA-Bonus aus eigener Tasche für Niro EV, EV6, EV6 GT oder e-Soul, die bis zum 31. März 2024 verbindlich gekauft werden. Die Förderung entspricht den bisherigen Konditionen, unabhängig vom Zulassungstermin.

  • Mercedes/Smart
    Mercedes zahlt den Herstelleranteil am bisherigen Umweltbonus für Elektroauto-Käufer weiterhin. Bei Lieferung und Zulassung bis Ende des Jahres übernimmt Mercedes auch den staatlichen Anteil. Für 2024 bestellte Elektroautos sichert Mercedes "bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe" zu.

  • BMW
    Die Regelungen von BMW sind noch nicht offiziell bekannt.

  • Renault
    Renault erstattet den ursprünglich geplanten BAFA-Umweltbonus für prämienberechtigte Elektromodelle, die bis Ende 2023 zugelassen werden. Der Preis reduziert sich um bis zu 6.750 Euro bis zum 31. Dezember 2023 und danach um 4.500 Euro. Das Auto muss bis zum 17. Dezember 2023 bestellt und bis spätestens 31. März 2024 zugelassen werden.

  • VW
    Volkswagen übernimmt den bisherigen staatlichen Anteil des BAFA-Umweltbonus zusätzlich zum Herstelleranteil für förderfähige ID.-Fahrzeuge, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden. Die Förderung beträgt bis zu 6.750 Euro bei Lieferung und Zulassung bis Ende des Jahres oder 4.500 Euro danach bis spätestens 31. März 2024.

  • Stellantis
    Stellantis gewährleistet den vollen Umweltbonus als zusätzlichen Rabatt für E-Fahrzeuge der Marken Abarth, Citroën, DS Automobiles, Fiat, Jeep, Opel und Peugeot, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen werden. Auch für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden, gilt der vor dem Jahreswechsel geplante Fördersatz.

  • Polestar

    Bei Bestelleingang bis zum 31.12.2023 übernimmt Polestar den Herstelleranteil von 1.500 € netto. Für Gewerbekunden gilt zudem: Für das Modelljahr 24 des Polestar 2 zahlt Polestar den Herstelleranteil in Höhe von 1.500 € netto plus den sogenannten Polestar Umweltbonus in Höhe von 3.000 €. Privatkunden erhalten einen Polestar Umweltbonus in Höhe von 1.500 €. Dieses Angebot gilt ebenfalls nur für Bestellungen des Polestar 2 Modelljahr 24 bei Bestelleingang bis zum 31.12.2023.

  • Peugeot

    Auch Peugeot übernimmt den Umweltbonus für E-Fahrzeuge, die nach den bisherigen Richtlinien bonusberechtigt waren. Für bestehende Bestellungen bis einschließlich 16.12.23, deren Zulassung bis zum 31.12.23 erfolgt, wird die komplette Summe der BAFA-Prämie übernommen. Erfolg die Zulassung bis zum 29.02.24, übernimmt Peugeot den ursprünglich ab 01.01.24 geplanten reduzierten Umweltbonus.

Wichtig

Die oben genannten Informationen sind ohne Gewähr und können sich ändern. Um die genauen und aktuellen Details zu den Sonderprogrammen der Hersteller zu erfahren, wird empfohlen, die jeweiligen Herstellerseiten zu konsultieren.