Neuwagen bieten uns Sicherheit und verringern das Risiko von Unfällen und anderen Mängeln erheblich. Doch vor Beschädigungen am Fahrzeug schützen auch Neuwagen nicht. Beim Leasing setzt du daher auf ebensolche modernen Fahrzeuge mit vielfältigen Sicherheitsstandards und weiteren Vorteilen. Erfahre mit Blick auf die nachfolgende Liste, dass Schäden am Leasingfahrzeug schnell entstehen.
Dies sind die häufigsten Gründe für einen Schaden am Leasingfahrzeug:
Unfall mit Leasingfahrzeug im Straßenverkehr
Andere Fahrzeuge streifen das geparkte Fahrzeug und beschädigen es
Herunterfallende Äste, Hagel und andere Natureinflüsse
Schlüsselkratzer
Diese Beispiele zeigen bereits auf, wie schnell es zu Schäden am Leasingauto kommen kann. Während der Vorfall beim eigenen Fahrzeug selbst und mit der eigenen Versicherung geklärt werden muss, kommt beim Leasing mit dem Leasingnehmer noch eine dritte Partei dazu, für die das Geschehen wichtig ist.
Schaden bemerken
Wenn jemand deinen Spiegel abfährt, wirst du das relativ schnell bemerken. Wenn allerdings der Unterboden am Fahrzeug beschädigt wurde, treten oft nur schleichende Prozesse ein. Das fällt dann oft bei der Inspektion auf oder wenn es zu größeren Schäden am Leasingfahrzeug kommt.
Generell gilt daher, dass nur gehandelt werden kann, wenn Schäden am Leasingfahrzeug festgestellt werden. Wichtig ist aber auch, dass du ernsthaften Verdachtsfällen bei Schäden am Leasingfahrzeug nachgehst und du den Schaden am Leasingauto meldest.
Merkst du also beispielsweise, dass dein Auto hart aufgesetzt hat und Unterbodenschäden zu vermuten wären, ist es sinnvoll, dem ganzen Schaden nachzugehen.
Schäden am Leasingfahrzeug richtig handeln
Wie du siehst, sind Beschädigungen am Fahrzeug ausgesprochen schade und können leider recht schnell auftreten. In der Regel kannst du dann nichts mehr am aufgetretenen Schaden ändern, sondern musst richtig handeln. Das gilt natürlich auch dann, wenn es wirklich schwere Unfälle sind, doch das ist ein anderes Thema. Auch bei kleineren Schäden, die nicht lebensgefährdend sind, ist das richtige Handeln wichtig.
Die dabei nötigen Schritte für Schäden am Leasingfahrzeug beschreiben wir dir hier kurz:
Wenn nötig, solltest du die Polizei alarmieren und den Leasing Auto Schaden melden. Das ist bei Fremdverschulden wichtig und kann auch für die Versicherung bedeutend sein.
Die Versicherung des Fahrzeugs wird im besten Fall die Kosten tragen und sollte daher unbedingt umgehend über den Schaden am Leasingfahrzeug benachrichtigt werden. Dort wirst du mehr zum weiteren Vorgehen erfahren.
Ob noch weitere Personen benachrichtigt werden sollten, hängt ganz vom Fall ab, also beispielsweise von Faktoren wie dem Unfallhergang oder dem Ort des Geschehens. Doch das unterscheidet sich dann klar von Fall zu Fall.
Den Leasinggeber informieren
Ein Akteur, der in der obigen Liste zu den wichtigen Punkten bei Schäden am Leasingfahrzeug bewusst herausgelassen wurde, ist der Leasinggeber. So sollte es selbstverständlich sein, dass dieser als Fahrzeugbesitzer bei Schäden informiert wird. Leihst du dir von einem guten Freund das Auto und etwas geschieht damit, würdest du diesen auch informieren. Doch bei den Leasinggebern kann diese Bringschuld im Schadensfall sogar vertraglich festgelegt sein oder sogar mit Sanktionen in Verbindung stehen. Oft ist es daher sogar hilfreich, von Anfang an nachzufragen, welches Verhalten im Fall der Fälle eines Schadens am Leasingfahrzeug erwartet wird.
Tipp:
In der Regel finden sich im Leasingvertrag Angaben dazu, was im Ernstfall gemacht werden soll.
Im Zweifel sollten alle Schäden gemeldet werden
Manche Schäden am Leasingfahrzeug lassen sich kaum als solche bezeichnen, da es nur minimale Kratzer sind. Lassen sich diese Schäden am Leasingfahrzeug auch so entfernen, ist das nicht weiter schlimm und langfristige Probleme wie Rost oder optische Schäden sind dann meist auch vermieden worden. Allerdings gilt hierbei, dass im Zweifelsfall doch lieber jeder Schaden gemeldet werden sollte. Wenn die Versicherung hierfür aufkommt, ist auch der finanzielle Schaden überschaubar. Und auch der Leasinggeber ist im Zweifelsfall eher zu informieren, anstatt Schäden zu verschweigen.