Wann muss ich ein Leasingfahrzeug ummelden? 

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen du ein Fahrzeug - auch wenn es geleast ist - ummelden musst. Dazu gehören zum Beispiel eine Namensänderung oder ein Umzug. Beachte jedoch, dass eine Ummeldung nur dann Pflicht ist, wenn die neue Adresse in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Wechselst du deinen Wohnort innerhalb eines Zulassungsbezirks, musst du dein Fahrzeug nicht ummelden. Allerdings ist dennoch eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich. Übrigens: Da im Zulassungsrecht das Prinzip des Wohnorts gilt, bist du verpflichtet, bei der Fahrzeugan- und -ummeldung stets deinen Hauptwohnsitz anzugeben.

Auch im Falle einer sogenannten Leasingübernahme muss der neue Leasingnehmer das Leasingfahrzeug ummelden, da sich mit der Vertragsübernahme auch der Fahrzeughalter ändert.

Wichtig:

Du musst dein Leasingfahrzeug - aus welchem Grund auch immer - ummelden? Sprich vorher in jedem Falle mit deinem Leasinggeber, damit ihr euch über das weitere Vorgehen einigen könnt.

Welche Unterlagen benötige ich zum Leasingfahrzeug ummelden?

Damit du ein Leasingfahrzeug ummelden kannst, benötigst du bestimmte Dokumente. Welche genau das sind, hängt davon ab, warum du das Auto ummelden möchtest. Handelt es sich um einen Umzug, eine Namensänderung oder einen Fahrzeughalterwechsel? Informiere dich im Vorhinein bei deiner örtlichen Kfz-Zulassungsstelle, welche Unterlagen genau du vorlegen musst.

Diese Dokumente solltest du immer dabei haben:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) im Falle eines Halterwechsels

  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht (elektronische Versicherungsbestätigung) 

  • Bargeld / EC-Karte

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (unterschreiben nicht vergessen)

  • Prüfbescheinigung der HU (Eintrag im Fahrzeugschein oder HU-Bericht)

Gut zu wissen:

In der Regel verbleibt Teil II der Zulassungsbescheinigung beim Leasinggeber, da dieser der Eigentümer des Leasingautos ist. Meist sendet er diesen - wie auch bei der Erstzulassung eines Leasingfahrzeugs - direkt an die Kfz-Meldestelle. Setze dich unbedingt vor der Ummeldung mit deinem Leasinggeber in Verbindung, damit alles reibungslos abläuft.

Leasingfahrzeug ummelden - Wie hoch sind die Kosten?

Wie hoch genau die Kosten ausfallen, wenn du ein Leasingfahrzeug ummelden möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gehst du beispielsweise persönlich zur Zulassungsstelle, fallen die Kosten meist etwas höher aus, als wenn du das Auto online ummeldest. Wer zudem neue Kennzeichen benötigt, muss natürlich auch hierfür aufkommen.

Mit diesen Kosten musst du bei der Ummeldung eines Leasingfahrzeugs rechnen:

  • Halterwechsel / Umzug: ca. 17 €

  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens: ca. 27 €

Du solltest das Fahrzeug unverzüglich ummelden - in der Regel gilt hier eine Frist von einer Woche. Wer sich länger Zeit lässt und der Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 € rechnen.

Übrigens:

Die Ummeldung ist nur möglich, wenn der bisherige Fahrzeughalter alle Gebühren für vorherige Zulassungen sowie die Kfz-Steuer vollständig beglichen hat.

Kann ich mein Leasingfahrzeug online ummelden?

Ja, das ist möglich, denn seit 2019 kannst du ein Fahrzeug auch über das Online-Portal deiner örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umschreiben lassen. Das funktioniert jedoch nur, wenn du einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (aktiviert) besitzt. Darüber hinaus müssen beide Zulassungsbescheinigungen über verdeckte Sicherheitscodes verfügen. Sprich hierzu am besten direkt mit deinem Leasinggeber, da er in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II einbehält.

Ja, wer innerhalb Deutschlands umzieht, darf - wenn gewünscht - seine alten Kennzeichen behalten. Vergiss jedoch nicht, der Zulassungsstelle dennoch die Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Adressberichtigung vorzulegen. Das gilt auch, wenn du innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehst.

Du musst dein Leasingfahrzeug ummelden, wenn es einen Halterwechsel gab - etwa im Rahmen einer Leasingübernahme. Gleiches gilt auch im Falle eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei Namenswechsel.

In der Regel gilt für die Ummeldung eines Fahrzeugs eine Frist von einer Woche. Wer sich länger Zeit lässt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 15 €.