Was ist der BAFA-Umweltbonus und wie kannst du davon profitieren?
Schon seit Juni 2016 gibt es den BAFA-Umweltbonus bei Anschaffung von E-Autos und - bis zum 31. Dezember 2022 - aufladbaren Hybridautos. Die deutsche Bundesregierung hat den Bonus eingeführt, um die Verbreitung von Elektromobilität voranzutreiben. Der Hintergrund: Die Schadstoffbelastung durch Verbrenner soll zum Schutz der Umwelt maßgeblich reduziert werden. Seit der Prämie sind spürbar mehr E-Autos und Hybride auf den Straßen unterwegs: Lag der Anteil an Elektroautos 2016 noch bei 25.502 und sogar nur bei 20.975 Hybridfahrzeugen, stieg er über die Folgejahre kontinuierlich an und liegt heute bei über 360.000 E-Fahrzeugen sowie knapp 350.000 Hybriden. Der Trend zur Elektromobilität ist also deutlich erkennbar – das merkst du garantiert auch – und die BAFA-Prämie hat dazu sicher ihren Teil beigetragen.
BAFA-Prämie, Innovationsprämie, Umweltbonus – was ist was?
Bei der Anschaffung von Elektroautos wird die BAFA-Prämie als Kaufprämie von Bundesregierung und Automobilherstellern angeboten – auch Umweltbonus genannt. Die Kaufprämie setzt sich somit aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen. Wieso die Bezeichnung? Weil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Prämie verantwortlich ist und diese direkt an die Antragstellenden überweist.
Je nach Fahrzeug können dadurch bis zu 4.500 € (exklusive Herstelleranteil) zurückerstattet werden. Angesichts der Corona-Krise wurde der Bonus um die Innovationsprämie erhöht, mit der sich der staatliche Anteil sogar verdoppelt.
Seit Einführung der Kaufprämie wurden die Förderrichtlinien wiederholt angepasst. Damit du genau weißt, wie der Zuschuss aussieht und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, bringen wir Licht ins Dunkel. Wir erklären dir, was sich seit 2016 verändert hat und welche Richtlinien aktuell gelten. Erfahre jetzt in unserem Artikel, was es mit den Begriffen Umweltbonus, BAFA-Prämie und Innovationsprämie auf sich hat.
Voraussetzungen für den Umweltbonus
Jetzt bleibt die Frage: Kannst du den BAFA-Umweltbonus überhaupt in Anspruch nehmen und wenn ja, wie? Damit du die Kaufprämie für dein neu angeschafftes Fahrzeug beantragen kannst, müssen ein paar Rahmenbedingungen erfüllt sein. Zunächst ist entscheidend, dass dein Auto einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
- Das Auto ist komplett batteriebetrieben (Elektroautos).
- Es handelt sich um ein Auto mit Brennstoffzelle.
Zusätzlich gelten folgende Beschränkungen für dein Fahrzeug:
- Der Netto-Listenpreis liegt unter 65.000 €.
- Es befindet sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge (BAFA-Liste).
- Der Erwerb ist vor der Antragstellung erfolgt.
- Das Fahrzeug ist auf die antragstellende Person zugelassen.
Damit auch der Bund seinen Anteil bezahlt, ist außerdem erforderlich, dass im Kauf- oder Leasingvertrag der erbrachte Herstelleranteil ausgewiesen ist. Dieser bezieht sich auf den BAFA-Listenpreis, der sich wiederum am Nettopreis des Basismodells orientiert. Dabei ist jegliche Sonderausstattung außen vor gelassen. Zudem ist vorausgesetzt, dass der Preis auf der BAFA-Liste beim Kauf oder Leasing durch Rabatte und Prämien mindestens um den Wert unterschritten wird, den der Herstelleranteil ausmacht. Heißt also: Wird beispielsweise auf einem Leasingvertrag nachgewiesen, dass der Basispreis des Leasingfahrzeugs mindestens 3.000€ weniger beträgt als auf der Liste, dann kann der Umweltbonus beantragt werden.
Gut zu wissen
Hier kannst du die BAFA-Liste mit aktuellen Preisen einsehen.
Wer kann die BAFA-Prämie beantragen?
Die Prämie steht zunächst jeder Privatperson zu, die mit ihrem Autokauf oder Autoleasing alle oben genannten Notwendigkeiten mitbringt. Ebenso sind auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine antragsberechtigt (bis September 2023). Entscheidend ist nur, dass das Fahrzeug auf die antragstellende Person zugelassen ist. Nicht antragsberechtigt sind hingegen Bund, Länder und Kommunen.
Somit kann der Umweltbonus momentan noch insbesondere für Unternehmen ein attraktives Finanzierungsangebot sein, um die Mitarbeitenden mit Flotten oder auch Nutzfahrzeugen auszustatten, die mit Batterie betrieben werden.
Bei welchen Autos greift die Prämie?
Alle zuvor genannten Voraussetzungen treffen auf dein Auto zu und du bist als Privatperson, Unternehmen, Stiftung, Körperschaft oder Verein außerdem berechtigt, die BAFA-Prämie zu beantragen? Dann sind nur noch folgende Kriterien zu beachten, damit du auch wirklich erfolgreich mit deinem Antrag bist und vom Umweltzuschuss profitierst.
Für folgende Fahrzeuge ist der BAFA-Umweltbonus vorgesehen:
Neuwagen mit Zulassung nach dem 3. Juni 2020.
Gebrauchtwagen mit erstmaliger Zulassung am 4. November 2019 oder später und Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020, die nach Neukauf noch keine staatliche Förderung erhalten haben.
Damit du bei all diesen Aspekten den Überblick nicht verlierst und genau weißt, ob du antragsberechtigt bist, orientiere dich am besten einfach an unserer Checkliste zum Antrag. Diese stellen wir dir als Download zur Verfügung.
Wie hoch ist die BAFA-Prämie?
Je nach Nettolistenpreis fällt die Höhe der Förderprämie unterschiedlich aus. Die Förderung von E-Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 € fällt höher aus als bei jenen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000 €. Elektrofahrzeuge, deren Kaufpreis darüber liegt, werden nicht gefördert. Ebenso ist zur Bestimmung der Förderhöhe beim Leasen die Laufzeit von Relevanz.
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Egal, ob gekauft oder geleast – es können durch den BAFA-Umweltbonus aber durchaus hohe Ersparnisse erreicht werden:
Bis zu 6.750 € bei Kauf oder Leasing eines E-Autos
Hinweis
Fahrzeuge, die höher als 65.000 € gelistet sind, sind nicht förderberechtigt.
Beim Kauf eines E-Autos teilt sich die Gesamtprämie wie folgt - abhängig vom Fahrzeugpreis und -typ - auf den Bundesanteil und den Herstelleranteil auf. Auch fürs Leasing bei mind. 24 Monaten eines solchen Fahrzeugtyps gelten die folgenden Angaben.
Fahrzeugkategorie | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamtprämie |
---|---|---|---|
Bis 40.000 € Netto-Listenpreis | |||
E-Autos | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Über 40.000 € bis 65.000 € Netto-Listenpreis | |||
E-Autos | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Zur Verdeutlichung: Bei einem reinen E-Auto mit einem Nettopreis von bis zu 40.000€ und einer Leasinglaufzeit von 24 Monaten, liegt die Prämie inklusive Herstelleranteil bei 6.750 €, wodurch du stolze 281,25 € pro Monat sparst.
BAFA-Prämie & Leasing: Innovationsprämie auch beim Leasing sichern
Auch beim Autoleasing kann der Zuschuss eine attraktive finanzielle Unterstützung sein. Wir sorgen dafür, dass du alles Wichtige für dein BAFA-Prämie-Leasing auf dem Schirm hast. Vor allem kannst du mit der Innovationsprämie das Leasing von E-Autos jetzt noch günstiger angehen. Mit der Prämie trägst auch du einen Teil zur Elektromobilität für mehr Umweltschutz bei. Es bleibt aber die Frage: Wie greift der Umweltbonus beim Leasing mit monatlichen Raten?
Ganz einfach: Wenn du least, profitierst du von der Kaufprämie in Form von Leasingsonderzahlungen, die dir bei deiner monatlichen Leasingrate zugutekommen. Zunächst ist eine Anzahlung in Höhe des staatlichen Anteils vor Auslieferung des Autos erforderlich. Diese wird dann im Leasingvertrag verrechnet, sodass die Leasingraten um einiges günstiger werden. Den Antrag zur BAFA-Prämie beim Leasing inklusive der Innovationsprämie stellst du nach der Auslieferung und Zulassung deines Leasingfahrzeugs. Nach erfolgreicher Prüfung wird dir dann die Leasing-Prämie zugestanden und die getätigte Anzahlung in voller Höhe erstattet.
Dein Vorteil
Mit der BAFA-Prämie least du noch günstiger, denn durch den Umweltbonus sind die Leasingraten aktuell noch niedriger.
Es ist aber zu beachten, dass bei der Leasing-Prämie seit dem 01. Januar 2023 eine neue Regelung für das Kurzzeitleasing in Kraft getreten ist. Die BAFA-Prämie beim Leasing bis 23 Monate fällt dabei niedriger aus als bei einer Leasingdauer ab 24 Monaten. So verringert sich der Umweltbonus, wenn die Leasingdauer zwischen 12 und 24 Monaten liegt. Dementsprechend werden die Boni abgestuft und das Kurzzeitleasing weniger stark gefördert. Bei einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten bleibt aber die volle Leasing-Prämie erhalten.
Seit dem 1. Januar 2023 sind somit beim Leasing – je nach Laufzeit – folgende Prämien vorgesehen:
Fahrzeugkategorie | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamtprämie |
---|---|---|---|
Bis 40.000 € Netto-Listenpreis & 12 bis 23 Monate Laufzeit | |||
E-Autos | 2.250 € | 1.125 € | 3.375 € |
Über 40.000 € bis 65.000 € Netto-Listenpreis & 12 bis 23 Monate Laufzeit | |||
E-Autos | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Nun fragst du dich sicherlich, wie viel du am Ende bei welchem Modell noch aus eigener Tasche zahlst. Damit du dein E-Auto-Leasing genau kalkulieren und das passende Fahrzeug für dich auswählen kannst, stellen wir dir unseren BAFA-Prämie-Rechner zur Verfügung. Wähle einfach deine Favoriten inklusive Laufzeit aus und finde direkt heraus, was dich das Leasing kostet bzw. was dir an Prämie zugestanden wird.
Die BAFA-Prämie richtig beantragen
Du willst den BAFA-Umweltbonus (bei Leasing und Kauf)? Dann bist du am Zug: Du erhältst ihn, wenn du alle Grundlagen für den Zuschuss erfüllst und den Antrag richtig an die Behörde zustellst. Damit also nichts schiefgeht, geben wir dir alle wichtigen Punkte an die Hand, die du beachten musst.
Wir haben bereits herausgestellt, dass der Herstelleranteil als Nachlass auf den Fahrzeuglistenpreis erfolgt. Diesen bemerkst du also direkt! Für den Bundesanteil gilt es dann, nach Zulassung des Fahrzeugs einen Antrag einzureichen, um die Prämienauszahlung nach dem Kauf rückwirkend zu erhalten. Wird der Antrag genehmigt, wird der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie an die Antragstellenden überwiesen. Du beantragst den Bonus direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – genau genommen über das BAFA-Online-Portal.
Folgende Dokumente sind für die BAFA-Prämie beim Kauf erforderlich:
Rechnung des Fahrzeugs
Bei Gebrauchtwagen: Nachweispaket und Nachweis über den Neufahrzeuglistenpreis
Für die BAFA-Prämie beim Leasing sind diese Dokumente erforderlich:
Leasingvertrag
Verbindliche Bestellung des Fahrzeugs
Kalkulation der Leasingrate
Bei Gebrauchtwagen: Nachweispaket und Nachweis über den Neufahrzeuglistenpreis
Viele Antragsablehnungen sind auf falsche Antragsstellungen zurückzuführen. Sofern alle Bedingungen erfüllt sind und alle Dokumente richtig eingereicht werden, wird der Antrag bewilligt und der Zuschuss gezahlt. Du möchtest ganz sicher gehen, dass du berechtigt bist, den BAFA-Umweltbonus zu beantragen und deine BAFA-Prämie inklusive Innovationsprämie auch wirklich bekommst? Dann nutze unsere Checkliste zum Download und erfahre, ob du alle Kriterien dafür erfüllst.
Elektro oder Plug-in-Hybrid leasen: Das sind die Steuervorteile
Mit deinem BAFA-Prämie-Leasing wird mehr als nur die Anschaffung günstiger. Wie klingt das: 10 Jahre keine Kfz-Steuer – gut, oder? Von diesem Steuervorteil profitieren nämlich Leasingnehmer aller rein batteriebetriebenen Fahrzeuge momentan noch bis zum 31.12.2030. Einzige Voraussetzung: Das Fahrzeug ist bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen worden. Aber Achtung: Als Besitzer oder Leasingnehmer von Plug-in-Hybriden entfällt die Besteuerung hingegen nicht. In Sachen Steuern kommen also die Fahrer von Elektrofahrzeugen deutlich besser weg. Und trotzdem gehen auch Plug-in-Hybridfahrer nicht leer aus – auch sie erhalten Vorzüge bei der Steuer, indem für sie die Kfz-Steuer deutlich geringer ausfällt als bei Autos mit reinen Verbrennungsmotoren. Der Grund ist ganz einfach: Der CO2-Ausstoß ist niedriger und eben dieser ist ein Faktor bei der Berechnung der Kfz-Steuer.
Auch Gewerbetreibende können sich über steuerliche Vorzüge beim Leasen von Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Dienstwagen freuen. So werden E-Autos ohne CO2-Ausstoß und mit Überlassung als Dienstwagen ab dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25% versteuert. Dabei gilt eine weitere Bedingung: Der Bruttolistenpreis darf nicht bei mehr als 60.000 € liegen. Liegt dieser höher, beträgt die Versteuerung 0,5% des Listenpreises bei E-Auto- und Plug-in-Hybrid-Firmenwagen. Als Vergleich: Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liegt der zu versteuernde Anteil bei 1%.
* https://de.statista.com/themen/608/elektromobilitaet/#dossierKeyfigures
Die Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr. Die Bedingungen und Vorgaben können sich ändern. Informiere dich darum am besten auch direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.