Markenwechsel ist nicht gleich Markenwechsel - einige Hersteller schließen bestimmte Fremdmarken von der Eroberungsprämie - z. B. Fahrzeuge innerhalb des VW-Konzerns - aus. Erkundige dich also im Vorhinein, welche Bedingungen gelten!
- Startseite
- Lexikon
- Eroberungspraemie
Eroberungsprämie
Was ist die Eroberungsprämie?
Die Eroberungsprämie bezeichnet beim Leasing einen finanziellen Vorteil für Kunden im Falle eines Markenwechsels. Wer sich für ein Modell eines anderen Fahrzeugherstellers entscheidet, profitiert häufig von besonders guten Konditionen und günstigen Leasingraten. Hierbei greift das gleiche Prinzip, wie wenn du zu Beginn der Leasinglaufzeit eine Sonderzahlung leistest.
Ein großes Plus des Leasings ist die Möglichkeit, regelmäßig nach Vertragsende auf einen moderneren Wagen umzusteigen. Wer in dieser Situation den Hersteller wechselt, spart oft hohe Summen. Die Eroberungsprämie ist damit das genaue Gegenteil von Loyalisierung, bei der Leasingnehmer eine Prämie erhalten, wenn sie einer Marke treu bleiben.
Bei welchen Herstellern gibt es die Eroberungsprämie?
Viele Automobilhersteller bieten eine Eroberungsprämie an. Besonders häufig findest du die Belohnung für einen Wechsel bei großen Marken wie:
Audi
VW
Seat
Skoda
Citroën
Peugeot
BMW
Renault
Voraussetzungen Eroberungsprämie
Die Bedingungen für Eroberungsprämien können sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden, umfassen in der Regel jedoch folgende Punkte:
Du musst Fahrzeughalter eines markenfremden Fahrzeugs sein.
Das Altfahrzeug muss für eine gewisse Dauer (mindestens 4-6 Monate) auf dich zugelassen sein.
Das Altfahrzeug darf nicht länger als 4 Wochen vor Abschluss des Leasingvertrags abgemeldet werden.
Als Identitätsnachweis reicht zumeist eine Kopie deines Personalausweises sowie der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Gut zu wissen:
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.