Als Leasingnehmer wirst du zum Halter und zum Besitzer des Leasingfahrzeugs, Eigentümer jedoch bleibt der Leasinggeber.
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Leasingfahrzeug
Ein Leasingfahrzeug ist Gegenstand eines Leasingvertrags. Der Leasinggeber überlässt dieses dem Leasingnehmer für die Nutzung über einen vertraglich geregelten Zeitraum hinweg. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer einen monatlichen Betrag, die Leasingrate.
Merke:
Das ist wichtig bei einem Leasingfahrzeug:
Bevor du einen Leasingvertrag abschließt, solltest du dir über einige Fragen im Klaren sein. So stellst du sicher, dass du das richtige Leasingfahrzeug wählst und dieses auch wirklich zu dir, deinen Ansprüchen und deiner Lebenssituation passt. Folgende Fragen helfen dir bei der Entscheidung:
Möchtest du das Fahrzeug privat oder gewerblich leasen?
Welchen Fahrzeugtypen bevorzugst du? (Kleinwagen, SUV, Limousine, ...)
Welche Ausstattung ist dir wichtig? Möchtest du das Leasingfahrzeug selbst konfigurieren?
Welche Antriebsart soll das Auto haben? (Verbrennungsmotor, Hybrid oder Elektro?)
Welche Leasinglaufzeit eignet sich für dich? (Stehen in naher Zukunft Veränderungen wie ein Jobwechsel an? Hat sich Nachwuchs angekündigt?)
Diese Überlegungen dienen als Entscheidungshilfe und unterstützen dich dabei herauszufinden, welche Erwartungen du an dein neues Auto stellst. Hast du alle Fragen beantwortet, fällt dir die Suche deutlich leichter und du weißt genau, wonach du Ausschau halten musst.
Übrigens:
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Unfall mit Leasingfahrzeug - Das ist zu tun
Ein Unfall ist immer ein Schreck, passiert er mit einem Leasingfahrzeug, musst du zusätzliche Dinge berücksichtigen. Sichere zunächst den Unfallort, leiste Erste Hilfe, wenn nötig, und informiere die Polizei. Diese Schritte gelten natürlich bei jedem Unfall, egal ob mit einem geleasten Auto oder nicht.
Anschließend solltest du den Unfall innerhalb von 2 Wochen bei deiner Kfz-Versicherung und der des Unfallgegners melden. Sind Personen zu Schaden gekommen, gilt hier sogar eine Frist von nur 2 Tagen.
Informiere außerdem den Leasinggeber so schnell wie möglich über den Unfall und eventuelle Schäden am Leasingfahrzeug. Dabei ist es erst einmal unerheblich, wer für den Unfall verantwortlich war. Als Eigentümer des Wagens ist der Leasinggeber eine dritte Partei, die am Unfall beteiligt ist und du bist nicht allein mit dieser Situation.
In unserem Ratgeberartikel „Unfall mit Leasingfahrzeug” erklären wir dir ausführlich, worauf du achten musst und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema, zum Beispiel, bei welchem Schaden welche Versicherung greift oder wie die Ermittlung der Schuldfrage abläuft.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.