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Kündbarer Leasingvertrag
Bei einem kündbaren Leasingvertrag vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer bereits bei Vertragsabschluss Konditionen für eine eventuelle vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses. Diese wiederkehrenden einseitigen Kündigungsrechte seitens des Leasingnehmers machen kündbare Leasingverträge zu einer Sonderform des normalen Leasingvertrags. In der Praxis bilden sie eher die Ausnahme. Sie zeichnen sich jedoch durch eine hohe Flexibilität aus und eignen sich vor allem für Personen, die sich die Option einer kürzeren Vertragslaufzeit offen halten möchten.
Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht - Aufbau eines kündbaren Leasingvertrags
Als Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht, darf ein kündbarer Leasingvertrag zwar vor Ende der Leasinglaufzeit, nicht aber vor Ablauf der Grundmietzeit - auch Grundleasingzeit - beendet werden. Diese orientiert sich an der sogenannten 40 % - 90 %-Regelung. Demnach sollte die Grundmietzeit mindestens 40 %, aber höchstens 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle betragen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen neuen PKW beträgt momentan 6 Jahre.
Ein kündbarer Leasingvertrag enthält darauf aufbauend definierte Kündigungstermine und -optionen und damit verbundene Abschlusszahlungen, die je nach Kündigungszeitpunkt unterschiedlich hoch ausfallen.
Tipp:
Vorteile kündbarer Leasingvertrag
Flexibilität: Du musst dich bei Abschluss des Leasingvertrags noch nicht entscheiden, wie lange du tatsächlich an das Fahrzeug gebunden sein möchtest.
Geringes Risiko: Durch einen kündbaren Leasingvertrag kannst du auf unvorhergesehene Ereignisse, wie eine Änderung der Marktsituation o.ä. reagieren und bist nicht fest an einen Vertrag gebunden.
Kündbarer Leasingvertrag mit Kaufoption: Nach Ablauf der Leasinglaufzeit kannst du dich entscheiden, ob du das Fahrzeug zurückgibst oder es erwirbst. Die Kaufoption muss dazu als Ankaufsrecht im Vertrag verankert sein.
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