Es ist auch möglich, nur einzelne Bereiche des Fuhrparkmanagements an einen externen Dienstleister zu übergeben, wie etwa die Fahrzeugbeschaffung oder das Schadenmanagement. Für kleinere Unternehmen sind oft auch Zwischenlösungen wie Tankkarten-Anbieter (bspw. DKV) besonders attraktiv, da diese die Abrechnung von Kraftstoff- oder Reinigungskosten erheblich erleichtern.
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Fuhrparkmanagement
Fuhrparkmanagement, auch Flottenmanagement, umfasst die Planung, Verwaltung, Steuerung und Kontrolle eines Fuhrparks. Dazu gehören unter anderem auch die Koordination des Flottenleasings bzw. die Finanzierung einer Fahrzeugflotte, die Wartung / Instandhaltung der Fahrzeuge, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Compliance) sowie das Schadenmanagement.
Fuhrparkmanagement ist in besonderem Maße in Unternehmen mit großem Fahrzeugbestand nötig, doch auch bereits in kleineren Betrieben mit wenigen Autos fallen in diesem Zusammenhang zahlreiche administrative Tätigkeiten an.
Ziele Fuhrparkmanagement
Das Fuhrparkmanagement innerhalb eines Unternehmens verfolgt neben der bloßen Verwaltung des Fuhrparks zahlreiche komplexe Themengebiete. Dazu gehören unter anderem:
Senkung der Leasinggebühren
Senkung der Kosten für Wartung / Reparaturen
Optimieren der Betriebskosten für Flottenfahrzeuge
Koordination der Fahrzeugauslastung
Optimieren der Wegstreckenplanung
Aufgaben beim Fuhrparkmanagement
Bereits bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Fuhrparkmanagement mit einer Vielzahl an Aufgaben verbunden, dazu gehören hauptsächlich:
Zusammenarbeit mit Leasinganbietern bzw. Finanzierung der Flotte
Koordination der Fuhrparkversicherung
Rechnungskontrolle
Reporting
Schadenmanagement
Management von Wartung und Inspektionen der Fahrzeuge
Disposition
Compliance
Zusammenarbeit mit Fuhrparkmanagement-Dienstleistern (bei Outsourcing der Aufgaben)
Wer ist für das Fuhrparkmanagement verantwortlich?
Der sogenannte Fuhrparkmanager übernimmt alle administrativen Aufgaben bei der Koordination der firmeneigenen Fahrzeugflotte. Hierbei sind zahlreiche Kenntnisse erforderlich, etwa auf dem Gebiet des Steuerrechts, sowie ein ausgeprägtes Organisationstalent.
Fuhrparkmanagement outsourcen oder lieber inhouse verwalten?
Für Unternehmen stellt sich früher oder später die Frage, ob das Fuhrparkmanagement von den eigenen Mitarbeitern abgedeckt oder durch einen externen Dienstleister übernommen werden soll. Vor allem, wenn die Aufgaben des Flottenmanagements neben der eigentlichen Haupttätigkeit anfallen, kann dies die Kapazitäten einzelner Teammitglieder schnell übersteigen. Ein Outsourcing ist dann unter Umständen die bessere Option.
Ob das Fuhrparkmanagement jedoch inhouse verwaltet werden sollte oder nicht, hängt von vielen Faktoren wie der Unternehmensgröße und -struktur ab und erfordert ein individuelles Abwägen seitens des Betriebs.
Vorteile Fuhrparkmanagement inhouse:
Kontrolle und Überblick über die Flotte direkt im Unternehmen
oftmals kostengünstiger
keine Abhängigkeit von externen Dienstleistern
Vorteile Fuhrparkmanagement Outsourcing:
keine Fuhrparkmanagement-Kenntnisse der Mitarbeiter nötig
Zeitgewinnung, v.a. bei Fuhrparkmanagement als Nebenaufgabe
keine Ausfallzeiten bei Urlaub / Krankheit der verantwortlichen Mitarbeiter
Gut zu wissen:
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.