Bei Gebrauchtwagen und Re-Importen dienen die zum Kaufdatum gültigen Preislisten als Grundlage.
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Bruttolistenpreis Leasing
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers und damit der Ursprungspreis eines Wagens. Vom tatsächlichen Kaufpreis unterscheidet sich der Bruttolistenpreis jedoch häufig, da die Preise bei Händlern mitunter durch Rabatte variieren. Besonders relevant wird der Bruttolistenpreis bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der 1-Prozent-Regel - nämlich dann, wenn ein gewerblich geleastes Fahrzeug privat genutzt wird.
Wie kann ich den Bruttolistenpreis ermitteln?
Die einfachste Möglichkeit, den Bruttolistenpreis deines Leasingautos herauszufinden, ist direkt beim Händler nachzufragen. In der Regel erhältst du außerdem eine schriftliche Bestätigung von der Leasinggesellschaft zur Vorlage beim Finanzamt. Alternativ findest du die Angaben meist auch online in den Datenblättern der Fahrzeughersteller.
Solltest du jedoch den Bruttolistenpreis für einen Gebrauchtwagen ermitteln wollen, musst du womöglich selbst recherchieren. Im Autokatalog des ADAC findest du die Listenpreise aller gängigen Hersteller und Modelle schnell und einfach.
Gut zu wissen:
1 Prozent Regelung - Deswegen ist der Bruttolistenpreis wichtig
Mit der 1 Prozent Regelung versteuerst du - als Arbeitnehmer oder Selbstständiger - private Fahrten mit dem Firmenauto. Hierbei wird die Summe, nämlich 1 % bzw. 0,5 % oder sogar nur 0,25 % für Elektro- und Hybridfahrzeuge des Bruttolistenpreises, des sogenannten geldwerten Vorteils, zusätzlich zum Bruttogehalt versteuert.
Um diese Summe korrekt zu berechnen, muss der Bruttolistenpreis ermittelt werden bzw. bekannt sein. Hierzu gehört auch die werkseitig verbaute Sonderausstattung wie Navigationssysteme, Klimaanlagen oder Standheizungen. Kosten, die nach der Zulassung für den Einbau von Extras entstehen, werden nicht zum Listenpreis hinzugerechnet, obwohl sie den Wert des Wagens erhöhen.
Tipp:
In unserem Leasinglexikon erklären wir im Detail, was es mit der 1 Prozent Regelung auf sich hat - inkl. Rechenbeispiel sowie Ausnahmeregelungen für Pendler, Wenig-Fahrer und Elektroautos.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate
sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN.
Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.