Es gibt Situationen, in denen ein Leasingvertrag gekündigt werden kann, ohne dass deine Abstandszahlung fällig wird. Dazu gehören Szenarien wie Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeugs. Auch dann können jedoch hohe Zahlungen fällig werden, etwa wenn der Leasinggeber Schadensersatz geltend macht. Eine GAP-Versicherung schützt dich in diesem Falle vor zusätzlichen Kosten.
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Abstandszahlung Leasing
Als Abstandszahlung bezeichnet man beim Leasing die Summe, die der Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlen muss, wenn er den Leasingvertrag vorzeitig beenden möchte. Sie kompensiert die kalkulierten Einnahmen des Leasinggebers, die ihm dadurch entgehen. Darin liegt auch der Hauptgrund, weswegen sich die Kündigung eines Leasingvertrages so schwierig gestaltet. Handelt es sich nämlich nicht um einen sogenannten kündbaren Leasingvertrag - was in den seltensten Fällen zutreffen dürfte - macht der Leasinggeber ein Verlustgeschäft und möchte dies verständlicherweise vermeiden.
Eine vorzeitige Kündigung geht deswegen im Normalfall mit hohen Kosten für den Leasingnehmer einher, nicht selten zahlt er dann einen ähnlich hohen Betrag, wie wenn der Vertrag normal weiterlaufen würde.
Wann wird eine Abstandszahlung beim Leasing fällig?
Möchtest du vor Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit aus dem Vertragsverhältnis aussteigen, muss der Leasinggeber der vorzeitigen Kündigung und somit einem Aufhebungsvertrag zustimmen. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Leasing Abstandszahlung fällig. Sie orientiert sich am Restwert und den noch ausstehenden Raten zum Zeitpunkt der Kündigung.
Gut zu wissen:
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist.
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einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
(AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.