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Abstandszahlung Leasing

Als Abstandszahlung bezeichnet man beim Leasing die Summe, die der Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlen muss, wenn er den Leasingvertrag vorzeitig beenden möchte. Sie kompensiert die kalkulierten Einnahmen des Leasinggebers, die ihm dadurch entgehen. Darin liegt auch der Hauptgrund, weswegen sich die Kündigung eines Leasingvertrages so schwierig gestaltet. Handelt es sich nämlich nicht um einen sogenannten kündbaren Leasingvertrag - was in den seltensten Fällen zutreffen dürfte - macht der Leasinggeber ein Verlustgeschäft und möchte dies verständlicherweise vermeiden.

Eine vorzeitige Kündigung geht deswegen im Normalfall mit hohen Kosten für den Leasingnehmer einher, nicht selten zahlt er dann einen ähnlich hohen Betrag, wie wenn der Vertrag normal weiterlaufen würde. 

Wann wird eine Abstandszahlung beim Leasing fällig?

Möchtest du vor Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit aus dem Vertragsverhältnis aussteigen, muss der Leasinggeber der vorzeitigen Kündigung und somit einem Aufhebungsvertrag zustimmen. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Leasing Abstandszahlung fällig. Sie orientiert sich am Restwert und den noch ausstehenden Raten zum Zeitpunkt der Kündigung.

Gut zu wissen:

Es gibt Situationen, in denen ein Leasingvertrag gekündigt werden kann, ohne dass deine Abstandszahlung fällig wird. Dazu gehören Szenarien wie Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeugs. Auch dann können jedoch hohe Zahlungen fällig werden, etwa wenn der Leasinggeber Schadensersatz geltend macht. Eine GAP-Versicherung schützt dich in diesem Falle vor zusätzlichen Kosten.

Möchtest du deinen Leasingvertrag vorzeitig beenden, aber eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich, bleibt dir zunächst nur ein Aufhebungsvertrag. Diesem muss der Leasinggeber zustimmen und damit einher geht auch die Forderung einer Abstandszahlung. Eine Alternative stellt die sogenannte Leasingübernahme dar. Dabei bleibt der Leasingvertrag bestehen, wird aber von einem anderen Leasingnehmer als dem ursprünglichen übernommen. Einen geeigneten Nachfolger findest du eventuell in deinem Bekanntenkreis oder in speziell auf diese Suche ausgelegten Internetportalen.

Eine Abstandszahlung beim Leasing wird fällig, wenn du deinen Leasingvertrag mittels eines Aufhebungsvertrags vorzeitig beendest. Sie gleicht den Verlust aus, der dem Leasinggeber durch dein verfrühtes Aussteigen aus dem Vertrag entstehen würde.

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